[BEM]

Betriebliches Ein­gliederungs­manage­ment (BEM)

Ein gut organisiertes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt Beschäftigte nach längerer Krankheit bei der Rückkehr in den Job – und entlastet gleichzeitig Ihr Unternehmen. Mit stg haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der den Prozess professionell begleitet und für Sie so einfach wie möglich gestaltet.

Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM: Ein junger im Rollstuhl vor seinem PC-Arbeitsplatz lächelnd

Kurz erklärt – Was ist BEM – und warum ist es wichtig?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist für alle Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Es richtet sich an Mitarbeitende, die innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren – egal, ob durch eine einmalige oder wiederholte Erkrankung.

Ein BEM sichert nicht nur die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden, sondern auch die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens. Es senkt Fehlzeiten, reduziert Kosten, stärkt die Bindung von Fachkräften und verbessert die Unternehmenskultur.

Mit stg profitieren Sie von klaren Strukturen, psychologischer Expertise und einem Partner, der Ihre Interessen ebenso im Blick hat wie die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeitenden.

Vorteile für Ihr Unternehmen

Vorteile für Ihre Mitarbeitenden

Unsere Leistungen im BEM

Wir begleiten Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden Schritt für Schritt – mit Erfahrung, Neutralität und absoluter Vertraulichkeit.

Beratung

Wir analysieren Ihre Ausgangssituation und entwickeln passgenaue Konzepte für Ihr Unternehmen.

BEM-Gespräche

Wir führen vertrauliche Gespräche mit Betroffenen und allen Beteiligten. Als neutrale Instanz schaffen wir Vertrauen und Lösungen.

Arbeitsplatz­wechsel

Wenn ein neuer Arbeitsplatz die bessere Lösung ist, unterstützen wir bei Suche und Integration.

Qualifizierung

Wir begleiten bei Fortbildungen, Umschulungen oder Qualifizierungen, damit Beschäftigte langfristig im Unternehmen bleiben.

BEM in der Praxis – was wir für Sie tun

Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Mit stg setzen Sie auf einen Partner, der den gesamten Prozess professionell begleitet und dafür sorgt, dass Ihre Mitarbeitenden erfolgreich zurückkehren – gesund, motiviert und dauerhaft einsatzfähig. Wir entwickeln Maßnahmen, die genau zu Ihrem Unternehmen und den individuellen Situationen passen, und übernehmen auf Wunsch die komplette Umsetzung.

Unsere Leistungen im Überblick:

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BEM als Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen

Ein wirksames BEM ist nicht nur ein Werkzeug zur Wiedereingliederung, sondern ein strategischer Hebel für die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens. Es stärkt die Organisation in mehrfacher Hinsicht: Sie senken nicht nur Fehlzeiten und Personalkosten, sondern sichern Wissen, Erfahrung und Motivation Ihrer Belegschaft.

Darüber hinaus wirkt ein professionell umgesetztes BEM weit über den Einzelfall hinaus: Es zeigt Fürsorge, schafft Vertrauen und sendet ein starkes Signal an aktuelle und künftige Mitarbeitende. Unternehmen, die BEM ernst nehmen, gelten als verantwortungsbewusste Arbeitgeber – und gewinnen dadurch im Wettbewerb um Fachkräfte.

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Der Weg zu Ihrem BEM – in sieben Schritten

Viele Unternehmen befürchten, dass die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) mit großem organisatorischem Aufwand verbunden ist. Diese Sorge ist unbegründet: Mit stg als Partner wird der Prozess professionell begleitet, klar strukturiert und auf Ihre Situation zugeschnitten. So entsteht Sicherheit für alle Beteiligten – und Ihr Unternehmen profitiert von weniger Ausfällen, gesünderen Mitarbeitenden und mehr Rechtssicherheit.

Mit nur sieben Schritten ist Ihr BEM startklar:

Personal­vertretung einbinden

Wir empfehlen, Betriebs- oder Personalrat sowie ggf. die Schwer­behinderten­vertretung von Beginn an einzubeziehen, um Akzeptanz und Transparenz zu schaffen.

Mitarbeitende informieren

Offene Kommunikation ist entscheidend: Wir unterstützen Sie dabei, Beschäftigte frühzeitig über Ziele und Ablauf des BEM zu informieren.

BEM-Vereinbarung abschließen

Eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung legt Ziele, Verantwortlichkeiten, Datenschutz und Dokumentation fest – für alle Seiten verbindlich und nachvollziehbar.

Materialien vorbereiten

Ein strukturierter „Werkzeugkasten“ aus Einladungen, Formularen und Dokumentationsbögen sorgt für einen einheitlichen, rechtssicheren Ablauf.

BEM-Beauftragte bestimmen

Ob intern oder extern – eine verantwortliche Person oder ein BEM-Team koordiniert alle Maßnahmen. Auf Wunsch übernehmen wir diese Rolle für Sie.

Gespräche führen & Maßnahmen entwickeln

Im BEM-Gespräch erarbeiten wir gemeinsam mit Mitarbeitenden und Arbeitgeber Lösungen – von stufenweiser Wiedereingliederung bis hin zu Arbeitsplatzanpassungen oder Qualifizierungen.

Umsetzung & Evaluation

Die vereinbarten Maßnahmen werden umgesetzt, dokumentiert und regelmäßig überprüft. So stellen wir sicher, dass das BEM langfristig wirkt und nachhaltig in Ihre Unternehmenskultur integriert wird.

Jetzt Beratungs­termin verein­baren!

Ob erste Idee oder konkretes Anliegen – wir freuen uns auf den Austausch. Hier können Sie direkt online einen Termin buchen, damit wir ganz unkompliziert besprechen, wie wir Sie und Ihr Unternehmen auf dem Weg zur mentalen Gesundheit unterstützen können.

Jenny Alexandra Hoch

Geschäftsführende Gesellschafterin

Dr. Alexandra Gilde – stg – Geschäftsführende Gesellschafterin

Dr. Alexandra Gilde

Geschäftsführende Gesellschafterin

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Weitere Informationen

FAQ – Unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Ja. Seit 2004 sind alle Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein BEM anzubieten, sobald Mitarbeitende innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind.

Nein. Die Teilnahme ist freiwillig. Beschäftigte dürfen aus einer Ablehnung keine Nachteile erfahren.

Datenschutz ist zentral: Alle Informationen aus BEM-Gesprächen bleiben vertraulich. Daten dürfen nur mit Zustimmung der Mitarbeitenden weitergegeben werden.

Neben Mitarbeitenden und Arbeitgeber können Betriebsrat, Betriebsarzt, externe Berater, Reha-Träger oder Integrationsämter einbezogen werden – abhängig von der Situation.

Im BEM-Gespräch werden die Ursachen für die Erkrankung besprochen und mögliche Maßnahmen entwickelt – zum Beispiel eine stufenweise Wiedereingliederung, Arbeitsplatzanpassungen oder Qualifizierung.

Ein BEM reduziert Fehlzeiten, senkt Personalkosten, erhält Fachwissen im Unternehmen und steigert die Mitarbeiterbindung.

Beschäftigte werden beim Wiedereinstieg unterstützt, erhalten individuelle Lösungen für ihre Situation und gewinnen mehr Sicherheit, Motivation und Perspektiven.

Lehnt ein Mitarbeitender das BEM ab, endet der Prozess. Arbeitgeber erfüllen ihre Pflicht allein dadurch, dass sie ein BEM anbieten. Scheitert ein Prozess, können neue Maßnahmen vereinbart werden.

Das hängt vom Einzelfall ab. Eine stufenweise Wiedereingliederung dauert meist mehrere Wochen bis Monate. Manche Maßnahmen können aber auch kurzfristig umgesetzt werden.

Ja. stg begleitet Unternehmen von der ersten Beratung über die BEM-Gespräche bis hin zur Umsetzung und Evaluation – professionell, vertraulich und rechtssicher.